Re: Balkonüberdachung


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Mai, 2012 um 23:27:40:

Antwort auf: Balkonüberdachung von Dirki am 04 Mai, 2012 um 19:07:44:

Die öffentlich-rechtliche Zustimmung eines Nachbarn zu einer Baugenehmigung braucht man normalerweise nur dann, wenn man die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhalten kann und eine Abweichung von Vorschriften beantragen muss, welche zu Lasten eines Nachbarn gehen würde.
Beispiel:
Sie halten die Abstandsflächenvorschriften nicht ein, und eine Abstandsfläche fällt über die Grundstücksgrenze zu einem Nachbarn.

Um eine erteilte Baugenehmigung später auch nutzen zu können, braucht man ggf. zusätzlich die privatrechtliche Zustimmung von Nachbarn, wenn man z.B. über die Grundstücksgrenze bauen will oder vertragliche Rechte des Nachbarn betroffen sind (Dienstbarkeit im Grundbuch, sonstige Verträge).


In Ihrem Beispiel könnte es sein, dass die Überdachung zusätzliche Abstandsflächen auslöst. Wenn Sie dann den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze nicht einhalten, könnte die zuständige Bauaufsichtsbehörde die (öffentlich-rechtliche) Zustimmung des Nachbarn fordern.
Sie sollten sich mit Ihrer Frage direkt an die Genehmigungsbehörde wenden und sich dort beraten lassen.

: Hey,
: ich wohne in Hessen in einem Reihenmittelhaus und möchte gern meinen Balkon Überdachen. Ich Habe unter dem Balkon einen Wintergarten und es läuft mir Wasser vom Balkon in den Wintergarten.Der eine Nachbar sagt ja der andere sagt nein. Benötige ich überhaubt von dem einem Nachbarn eine Genemigung? Wenn ja was für möglichkeiten gibt es um dieses zu umgehen?





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