Re: Gartennutzungsrecht


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Abgeschickt von Bauamt am 05 Mai, 2012 um 22:30:16:

Antwort auf: Gartennutzungsrecht von Andreas Ballnus am 04 Mai, 2012 um 09:42:26:

Wenn eine entsprechende Grunddienstbarkeit besteht, kann das Recht vor den Zivilgerichten eingeklagt werden.

Sie sollten sich an einen Anwalt wenden und dort die weiteren Schritte besprechen.

Aber Achtung, beu zu langem Abwarten, kann das Recht verjähren. Dann hat der Nachbar Anspruch auf Löschung.

: Ein Grundstück mit 2 Wohnhäusern wurde einem Geschwisterpaar vererbt.Die Frau schenkte ihrem Bruder das eine Haus samt anliegendem Grundstück, sicherte sich aber das Gartennutzungsrecht für eine Hälfte des Grundstücks durch Eintrag im Grundbuch. Der Bruder verkaufte das Haus, der neue Besitzer ist der Meinung, den Teil des Grundstückes mit dem Gartennutzungsrecht als Lagerfläche für Baumaterial nutzen zu dürfen, und untersagt der Frau, das Material zu entfernen. Eine Gartennutzung ist ihr nicht möglich. Dieser Zustand dauert mittlerweile 2 Jahre an. Wie ist die Rechtslage? Was darf die Frau tun, um ihren Garten zu nutzen?





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