Re: Hauskauf und Nachbarbau


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Abgeschickt von Bauamt am 06 Mai, 2012 um 13:53:35:

Antwort auf: Hauskauf und Nachbarbau von Tina am 06 Mai, 2012 um 12:46:40:

Wie immer: Es kommt darauf an ....

Die Chance ist groß, dass Abstandsflächen gar nicht im Prüfprogram der Baugenehmigung waren.
Die genaue Rechts- und Sachlage wäre also zu prüfen.
Sie sollten sich zuerst bei der Genehmigungsbehörde beraten lassen. Ggf. schreitet diese auch bereits von sich aus ein.
Falls das nichts hilft, sollte ein Fachanwalt prüfen, ob Sie noch Rechtsmittel haben.

Im Übrigen könnte auch unabhängig von der Baugenehmigung ggf. ein zivilrechtlicher Abwehranspruch vorliegen.

Sie sollten aber unbedingt jetzt handeln, da Sie bei einem zu langem Abwarten ggf. noch bestehene Rechtsmittel verwirken können.

: Hallo,

: könnten wir als Käufer von Haus H in Ba-Wü noch gegen den Nachbarbau N (ca. 2 Jahre alt, aber Außenanlagen noch nicht fertig) vorgehen, wenn dort bei der Baugenehmigung Fehler bei der Berechnung der Abstände gemacht wurden? Es geht konkrekt um eine Abgrabung, die wir nicht wollen und die ja auch laut Rechtssprechung die Abständsflächen vergrößern würde. Die Abgrabung ist aber in den genehmigten Plänen eingezeichnet...

: Dank und Gruß





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