Re: Hauskauf und Nachbarbau


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Abgeschickt von Tina am 06 Mai, 2012 um 14:06:42:

Antwort auf: Re: Hauskauf und Nachbarbau von Bauamt am 06 Mai, 2012 um 13:53:35:

Danke! Das mit den Abstandsflächen wissen wir aus einer Zeichnung, die der Angrenzerbenachrichtigung beilag. Der Verkäufer hat uns nämlich alle Unterlagen einsehen lassen, die er zum Haus gesammelt hatte und da war sie dabei. Wie er an eine Kopie der Baupläne aus dem Bauantrag kam, weiß ich nicht genau, aber die Nachbarn kommen wohl recht gut aus, er hatte damals auch unterschrieben. Kann ich also davon ausgehen, dass sie teil der Prüfung waren, wenn sie sogar bei der Angrenzerbenachrichtigung dabei lagen? Wir möchten natürlich ungern schon wegen ungelegter Eier zum Anwalt, uns erst mal schlau machen, wie die Aussichten sind und hatten gehofft, hier mehr zu erfahren. Alle Fristen für einen nachbarlichen Einspruch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind ja abgelaufen, soweit ich weiß? Das Haus steht ja seit ca. 2 Jahren...

Dank und Gruß

: Wie immer: Es kommt darauf an ....

: Die Chance ist groß, dass Abstandsflächen gar nicht im Prüfprogram der Baugenehmigung waren.
: Die genaue Rechts- und Sachlage wäre also zu prüfen.
: Sie sollten sich zuerst bei der Genehmigungsbehörde beraten lassen. Ggf. schreitet diese auch bereits von sich aus ein.
: Falls das nichts hilft, sollte ein Fachanwalt prüfen, ob Sie noch Rechtsmittel haben.

: Im Übrigen könnte auch unabhängig von der Baugenehmigung ggf. ein zivilrechtlicher Abwehranspruch vorliegen.

: Sie sollten aber unbedingt jetzt handeln, da Sie bei einem zu langem Abwarten ggf. noch bestehene Rechtsmittel verwirken können.

: : Hallo,

: : könnten wir als Käufer von Haus H in Ba-Wü noch gegen den Nachbarbau N (ca. 2 Jahre alt, aber Außenanlagen noch nicht fertig) vorgehen, wenn dort bei der Baugenehmigung Fehler bei der Berechnung der Abstände gemacht wurden? Es geht konkrekt um eine Abgrabung, die wir nicht wollen und die ja auch laut Rechtssprechung die Abständsflächen vergrößern würde. Die Abgrabung ist aber in den genehmigten Plänen eingezeichnet...

: : Dank und Gruß





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