Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Mai, 2012 um 16:13:53

Antwort auf: Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche? von oberh am 07 Mai, 2012 um 12:50:21:

Meines Erachtens geht es bei der Frage um die Anrechnung der veränderten Wohnfläche auf die Anteile bzw. die Verteilung gemäß Teilungserklärung.

Die Zuordnung zur Wohnfläche ergibt sich aus der Wohnflächenverordnung (WoFlVO), nach der Terrassen- und Balkonflächen von einem Viertel bis zur Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche auf die Wohnfläche angerechnet werden kann.

"Wohnfläche" ist nur dort definiert, demnach gibt es auch keine andere (gültige) Form der Ermittlung.
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html


: Hi!

: Bin mir nicht mehr ganz sicher, glaube mich da aber an ein Urteil erinnern zu können:
: Es wäre unfair, den Mieter die Terrasse erweitern zu lassen, um dann die Fläche als Wohnfläche der Miete anzurechnen.

: Nichts desdo Trotz gibt es verschiedene Verordnungen und Normen, nach denen die Wohnfläche ermittelt werden kann.
: Das ganze wird dann noch vermengt mit weiteren Urteilen, der Ortsüblichkeit und Teilen aus dem Mietspiegel.
: Dann kommt es darauf an, ob die Terrasse "gedeckt" ist, d.h. ob sie vor Einsichtnahme geschützt ist.
: ...

: Bei all den Konstellationen kann für die Fläche ein Faktor von 0 bis 50 % angerechnet werden.

: Doch das ist von hier aus nicht zu beurteilen.

: MfG
: Olaf





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