Re: Bauplatz oder nicht Bauplatz ?


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Abgeschickt von Bauamt am 07 Mai, 2012 um 23:27:46:

Antwort auf: Bauplatz oder nicht Bauplatz ? von Schmid am 07 Mai, 2012 um 22:36:34:

Ob eine Gemeinde mit einem Grundstückskauf "Gewinn" macht oder nicht, ist völlig unabhängig von der baurechtlichen Einstufung eines Grundstückes (Innenbereich/Außenbereich).

Die Frage ist hierbei was genau sie denn da schriftlich haben und wer es Ihnen ausgestellt hat.
Die Bewertung einer Gemeinde hilft z.B. erstmal gar nichts, wenn die Gemeinde nicht untere Bauaufsichtsbehörde ist, sondern ein Landratsamt. Das Landratsamt ist an die rechtliche Einschätzung einer Gemeinde nicht gebunden und kann daher durchaus einen Bauantrag ablehnen.
Ihr Sachverhalt gibt nicht genug her, um hier wirklich eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen.

Vorsorglich sei aber erwähnt, dass es grundsätzlich niemals einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes geben kann (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Wenn also ein Grundstück objektiv im Außenbereich liegt, und die Gemeinde daran nichts ändern will, sehe ich keinen Weg gegen den Willen der Gemeinde (Planungshoheit) eine Änderung zu erzwingen. Ob Sie Straßen- oder Kanalanschluss haben, ist dabei völlig unerheblich.

: Ein Grundstück (Gartenland) wurde vom zuständigen Baudezernat auf Nachfragen mit §34 (Bebauung wie Nachbargebäude)bewertet, liegt auch schriftlich vor. Links befindet sich ein Wohngebäude und oberhalb auch.
: Rechter Seite, Wochenendgebiet. Eine Umlegung ist nicht erforderlich, da Abwasser- Frischwassersystem und Straße unmittelbar vor dem Grundstück liegt. Also Bauvoranfrage durchgeführt, diese wurde aber abgelehnt, da Grundstück jetzt im Außenbereich liegt. Technische Bebauung ist möglich, aber planungsseitig nicht möglich (Bebaungsplan notwendig). Die Gemeinde will das Grundstück aufkaufen zu einem Schleuderpreis. Sowas nennt sich "Aufkaufmodell". Es wird dann ein Bebaungsplan erstellt und das Grundstück kann jetzt zurück gekauft werden. Die Gemeinde macht dann 330% Gewinn mit geringem Aufwand. Ist so etwas legal ?




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