Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche?


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Abgeschickt von oberh am 08 Mai, 2012 um 12:34:42

Antwort auf: Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche? von Dirk Baumeister am 07 Mai, 2012 um 16:13:53:

Hi Dirk!

Dies ist so nicht korrekt - s. §1 Satz 1.

Dort in der Verordnung wird z.B. auch der Begriff der Terrasse benutzt, für die es aber keine Definition gibt.
Wenn aber eine Fläche als solche nicht "definiert" werden kann - wie kann sie da angesetzt werden?

In meinem mir bekannten Fall schwankt der SV gerade vor Gericht hin und her zw. Terrasse - Loggia - Balkon - um seine Ansätze zu rechtfertigen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen enden immer als Einzelfallentscheidungen, deren Gewichtung auf der Ortsüblichkeit beruhen.
So kann z.B. sehr wohl die außer Kraft getretene DIN 283 zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden.


LG
Olaf



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