Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche?


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Abgeschickt von oberh am 09 Mai, 2012 um 13:24:05

Antwort auf: Re: Terrassenerweiterung = Vergrößerung Wohnfläche? von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2012 um 15:09:13:

Hi Dirk!

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet ...

Hier wird also vom reinen "sozialen Wohnungsbau" gesprochen.
Wenn ich nun unterstelle, dass der TE mit seiner Wohnung nicht in diese Kathegorie fällt, so darf die WoFlV hier nicht angewandt werden.

Bis Dez 2003 galt die 2.BV.
"(1) Diese Verordnung ist anzuwenden, wenn
1.... Wohnfläche ... für öffentlich geförderten Wohnraum bei Anwendung ... des Wohnungsbindungsgesetzes,
2.... Wohnfläche für steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum ...,
3.... Wohnfläche ... bei Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes"

Auch die 2.BV greift hier eigentlich nicht, obwohl sie in der Praxis durchaus angewandt worden ist.

Somit "kann" nach Ortsüblichkeit sogar noch auf die DIN 283/277 zurückgegriffen werden.
Zusammen mit dem Mietspiegel kombiniert gelten sie als aRdT.

In all diesen Normen und Verordnungen gibt/gab es die Definition der Wohnfläche.

LG
Olaf



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