Re: Grundbucheintrag einer Lärmschutzwand


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Abgeschickt von oberh am 09 Mai, 2012 um 14:01:10

Antwort auf: Grundbucheintrag einer Lärmschutzwand von Lexa am 09 Mai, 2012 um 09:02:42:

Hi!

Immer langsam mit den jungen Pferdchen ... ;-)

Die einzige Frage, auf die alle anderen aufbauen, ist doch:
Steht die Lärmschutzwand auf meinem Grund und Boden?

Diese Frage ist zunächst zu klären.

Die meisten Katasterbehörden bieten im Internet ein Geoportal an.
Dort lassen sich die Flurstücksgrenzen auf ein Luftbild legen.
Sollte die Lärmschutzwand demnach mehr als ca. 1 m auf fremden Grund liegen, dann sollte die Aussagekraft dieser Karte reichen.
Liegen Grenze und Wand nahe beieinander, so sollte zur Sicherheit das Ganze überprüft werden.
Bei den Katasterbehörden lassen sich zumindest die Längen der Grundstücksgrenzen erfragen, die man zur Not selbst in die Örtlichkeit übertragen kann, um vorhandene Grenzpunkte aufzufinden.
Sind die Grenzpunkte futsch, so kann ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eine Grenzherstellung durchführen.
In diesem Rahmen kann die Lage der Wand zur Grenze auch ermittelt werden.

LG
Olaf



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