Re: Welches Baurecht gilt bei altem Bebauungsplan?


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Abgeschickt von Louisa am 11 Mai, 2012 um 15:00:46:

Antwort auf: Welches Baurecht gilt bei altem Bebauungsplan? von Bolanger am 11 Mai, 2012 um 12:07:15:

Das ist das Problem der "statischen Verweisung" bei Bebauungsplänen. Für alte BPläne gilt der alte Vollgeschossbegriff u.ä. wobei aber noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt ist.

: Hallo,

: welches Baurecht gilt eigentlich bei einem alten Bebauungsplan?

: Wir überlegen gerade ein Grundstück mit einem Bebauungsplan aus 1970 zu erwerben. Bei der damals gültigen Bauordnung gibt es z.B. bei der Berechnung der Geschossigkeit Vorteile ggü. der aktuellen Bauordnung. Darf man dann die Regelungen und Gesetze der alten Bauordnung annehmen? Oder muss man es sogar? Oder gilt die alte Bauordnung für alle Bereiche, auf die der Bebauungsplan eingeht und für den Rest gilt die aktuelle BauO, z.B. beim Thema Brandschutz?

: Danke,

: Bolanger




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