Re: Nochmal: Hauskauf und Nachbarbau


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Abgeschickt von Bauamt am 11 Mai, 2012 um 15:34:04:

Antwort auf: Nochmal: Hauskauf und Nachbarbau von Tina am 11 Mai, 2012 um 13:53:36:

Wenn Abstandsflächen tatsächlich in der damaligen Genehmigung mitgeprüft wurden, ist nichts zu machen.

Die Genehmigung wurde mit Ablauf der Klagefrist von einem Monat bestandskräftig und unanfechtbar.

Im Übrigen sollten Sie vorsichtig sein, was Sie da als "planungssicherheit blablabla" abtun.
Würden Baugenehmigungen eben nicht bestandskräftig, dann wäre ja auch die Baugenehmigung Ihres Hauses noch anfechtbar. Sie wollen sicher nicht, dass Jahre nach der Errichtung irgendein Nachbaranwalt Fehler im damaligen Genehmigungsverfahren findet und bei der Baubehörde den Abriß ihres Hauses einklagt.


: So,

: wir haben jetzt Kontakt mit dem Bauamt gehabt! Die haben tatsächlich die Abstandsflächen geprüft und sind wohl zu dem Schluss gekommen, dass die Abgrabung nur da ist, um den Zugang zu ermöglichen und mehr Licht in die Räume zu lassen und dann wird irgendwie die alte Geländeoberfläche heran gezogen. (Selbst mit diesen Infos wollten sie eigentlich garnicht rausrücken, bis der Verkäufer da irgendwie sich eingeschaltet hat.) Die Abgrabung geht aber wirklich fast bis zur Grenze, es wird nur belassen, was man braucht, um den Sprung nach unten abzufangen! Sie ist sicher 1,5-2 m breit am Haus entlang und fast 2 m tief. Außerdem hieß es, die Baugenehmigung sei rechtskräftig so wie sie ist, wegen Planungssicherheit blablabla. Können wir denn nichts mehr machen, nur weil der Verkäufer vor zwei Jahren nicht unternommen hat?

: Danke!





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