Re: Welches Baurecht gilt bei altem Bebauungsplan?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 Mai, 2012 um 23:22:35:

Antwort auf: Welches Baurecht gilt bei altem Bebauungsplan? von Bolanger am 11 Mai, 2012 um 12:07:15:

hallo Bolanger, es ist mir eine Ehre, dir mal zu antworten, obwohl die Antwort bereits geschriebwen wurde:
Abgeschickt von Bauamt am 12 Februar, 2012 um 15:07:17:

Antwort auf: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO von Husky1975 am 12 Februar, 2012 um 14:04:59:

Die klassische Frage in diesem Zusammenhang ist ja immer die BauNVO mit ihren Regelungen. Hier ist die Rechtslage klar:
B-Pläne verwenden sog. statische Verweisungen. D.h. Wenn im B-Plan z.B. von einem "Reinen Wohngebiet" die Rede ist, muss man immer die Definition aus der BauNVO anwenden, die zum Zeitpunkt der B-Plan-Inkraftsetzung gegolten hat.
Dies macht auch durchaus Sinn. Immerhin hat der Satzungsgeber alle Belange eben unter diesen Voraussetzungen abgewogen und ist so zu dem B-Plan als Ergebnis gekommen. Würde man es anders sehen, hätte dies bedeutende Nachteile, sowohl für die Bauherrn und Eigentümer, als auch den Normgeber, da dann jede Rechtssicherheit und Planbarkeit abhanden geht.
Ich würde diese Sichtweise analog auch auf die Regelungen der jeweiligen LBauO anwenden, obwohl mir konkret keine Rechtsprechung dazu bekannt ist.
Zitat Ende. Dieses Procedere führe ich auch immer aus..
Fazit Geschossigkeit nach alter BauNVO.
Brandschutz natürlich nach der geltenden Bauordnung.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]