Re: Raumhöhe


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstlesitungen UG am 16 Mai, 2012 um 17:57:34

Antwort auf: Re: Raumhöhe von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 Mai, 2012 um 23:05:19:

: Hallo Jentsch Renate,
: interessante Diskosion...schaue bei Wikipedia vorbei:
: Als Raumhöhe bezeichnet man die lichte Höhe in einem Raum zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Der Begriff wird im Bauwesen, vor allem im Baurecht verwendet, um Mindestanforderungen für Aufenthaltsräume zu definieren.
: In Deutschland sind die Mindestraumhöhen in den Landesbauordnungen der Länder festgelegt. In den meisten Bundesländern beträgt sie bei Aufenthaltsräumen 2,40 m, in Dachräumen kann sie oft darunter liegen.
: Sind Sie nicht eigentlich Kegelschwestern?


Werter Forumsteilnehmer,

wir sind da anderer Meinung. 2,30m reichen aus, den neuesten Urteilen entsprechend zumindest und das sollte ausreichen.

Das Urteil, welches wir zunächst noch im Archiv ausfindig machen müssen, folgt sodann.

-
Mit freundlichen Grüßen
-
-

Markus Reinartz
___________________________________
-

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
-





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]