Re: Raumhöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Mai, 2012 um 08:03:14

Antwort auf: Raumhöhe von Jentsch Renate am 15 Mai, 2012 um 14:59:05:

Für NRW sind die Anforderungen an "Aufenthaltsräume" in §48 BauO NRW definiert. Hier werden allgemein mindestens 2,40 m lichte Raumhöhe verlangt. Meines Wissens ist das in den meisten Bauordnungen ähnlich formuliert.

Geringere Raumhöhen sind möglich und müssten im Rahmen einer Abweichung von der Bauaufsichtsbehörde formal gestattet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich dabei höchstens um Zweifamilienhäuser, nur einzelne Räume oder Teilen von Räumen handelt, bei denen zudem keine Bedenken wegen der Benutzung bestehen dürfen. Für Dachräume gelten weitere Regeln, die im Zweifelsfall auch rechnerisch nachgewiesen werden müssen.

Dass generell 2,30 m ausreichend wären, würde ich ausschließen.

Der Begriff "Zimmer" müsste in diesem Zusammenhang noch genauer abgegrenzt werden. Ein Zimmer im Sinne von Raum wäre auch die Abstellkammer, die die oben genanntenn Anforderungen nicht erfüllen müsste. Ein Zimmer im Sinne der Zimmeranzahl bei Wohnungsanzeigen ist immer ein Aufenthaltsraum, auf den die Anforderungen anzuwenden wären.


: Hallo,unter uns Kegelbrüdern ist eine Diskosion entstanden;Ist die Deckenhöhe von 230 cm ausreichend um als Zimmer zu gelten ?
: Bin gespannt auf eine Rückantwort.Danke





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