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Abgeschickt von Markus Ludwig am 18 Mai, 2012 um 10:55:44

Hallo Zusammen,

folgende Situation:
DHH mit angebautem Geräteschuppen niedriger 3m an Grundstücksgrenze.

Ist es möglich, um die Länge der Grenzbebauung für nicht genehmigungspflichtige Bauwerke zu reduzieren, den Geräteschuppen als zum Wohnhaus gehörig zu deklarieren, z.B. als Vorratsraum durch den Einbau von Regalen oder als Toilette durch den Einbau eines WC?

Müsste der Nachbar für diese "Nutzungsänderung" unterschreiben?

Vielen Dank und viele Grüße
Markus




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