Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Mai, 2012 um 11:46:13:

Antwort auf: Nutzungsänderung von Markus Ludwig am 18 Mai, 2012 um 10:55:44:

Abstandsflächenvorschriften sind in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Zumindest in Bayern würde eine deratige Nutzungsänderung nicht weiterhelfen.
Wohnhäuser an der Grundstücksgrenze sind im allgemeinen eher schlimmer, und mit größerer Belastung für den Nachbarn verbunden, als z.B. eine zu lange Garage. (Stichwort: Sozialabstand).

Die Zustimmung des Nachbarn zu Ihrem Vorhaben, könnte die Bauaufsichtbehörde ggf. dazu veranlassen in Ausübung ihres Ermessens von einem Einschreiten (Beseitigungsverfügung) abzusehen.
Die Behörde muss die Unterschrift aber nicht berücksichtigen und kann dennoch eine Beseitung anordnen, um z.B. einen negativen Bezugsfall zu vermeiden.

: Hallo Zusammen,

: folgende Situation:
: DHH mit angebautem Geräteschuppen niedriger 3m an Grundstücksgrenze.

: Ist es möglich, um die Länge der Grenzbebauung für nicht genehmigungspflichtige Bauwerke zu reduzieren, den Geräteschuppen als zum Wohnhaus gehörig zu deklarieren, z.B. als Vorratsraum durch den Einbau von Regalen oder als Toilette durch den Einbau eines WC?

: Müsste der Nachbar für diese "Nutzungsänderung" unterschreiben?

: Vielen Dank und viele Grüße
: Markus





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