Straßenausbaurecht


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Abgeschickt von Anlieger am 20 Mai, 2012 um 10:51:50:

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum allgemeinen Straßenausbaurecht.
Eine Straße, welche gebaut werden soll, ist in 2. Bauabschnitte eingeteilt. Für beide wird ein beitragsrechtlicher Verteilungssatz festgelegt und den Anliegern mitgeteilt.
Einige Zeit später, wird der zweite Bauabschnitt für nicht beitragsfähig erklärt (lt. Ausbausatzung Außenbereich) und der Verteilungssatz für den 1. BA steigt plötzlich um fast 25% an.
Genaue Angaben für die Gründe sind nicht bekannt.
Wie ist das zu beurteilen?

Vielen Dank!!!



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