Re: Bau einer Grundstücksmauer


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Abgeschickt von Robert am 14 Februar, 2005 um 15:08:22:

Antwort auf: Bau einer Grundstücksmauer von Schaarschmidt am 14 Februar, 2005 um 11:06:02:

Wie die Bauvorschriften genau lauten, kann ich nicht sagen. Man sagt wohl immer: "ortsüblich", soll heissen, man sollte sich an den Nachbargrundstücken orientieren. Grundsätzlich gilt aber wohl, dass der Errichter der Mauer / des Zaunen diese an der Grundstücksgrenze auf seimem Grundstück errichten muss. Bei einem Zaun muss dabei die "schöne" Seite zum Nachbarn des Errichters gerichtet sein. Ich hoffe das hilft weiter, bin auch nur Leihe.


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