Re: Aufschüttung Nachbarbau


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Mai, 2012 um 10:16:11:

Antwort auf: Aufschüttung Nachbarbau von dunja am 21 Mai, 2012 um 16:30:48:

Hallo,

ob diese Aufschüttung rechtens ist kann Ihnen wahrscheinlich am besten das Bauamt sagen. Fragen kostet meist nichts.

Meistens sind Anschüttungen bis 2 m genehmigungsfrei. Die zulässigen Gebäudehöhen werden aber typischerweise am ursprünglichem Geländeverlauf gemessen. Sonst könnte ich ja im Flachland auf meinem Grundstück einen großen Hügel ankippen und das Haus oben draufsetzen, um eine schönere Aussicht zu haben.

Typischerweise ist es Aufgabe des Nachbarn dafür zu sorgen, dass kein Regenwasser auf Ihr Grundstück gelangt. Wie er das anstellt ist seine Sache. Eine Ausnahme mag es bei einem Jahrhundertregen geben, bei dem auch bei unverändertem Geländeverlauf Regenwasser auf Ihr Grundstück laufen würde. Für den Normalfall gilt das allerdings nicht.

Grüße,

Bolanger

: hallo...
: mein mann und ich haben ein grundstück gekauft und warten derzeit auf unsere baugenehmigung. unser grundstück ist ein eckgrundstück in flacher lage. das grundstück hinter unserem hat eine ganz leichte hanglage und wird derzeit bebaut. die bauherren haben eine sehr extreme aufschüttung vorgenommen und bauen nun ca. 2 m "über vorher" - ist dies rechtens und wie sieht es mit dem wasserablauf aus den wir wohl zukünftig in unserem garten zu erwarten haben? vielen lieben dank!





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