Re: Abrisshaus oder Wohnhaus


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Mai, 2012 um 21:59:46:

Antwort auf: Abrisshaus oder Wohnhaus von Matze am 04 Mai, 2012 um 14:56:21:

Hallo,

vermutlich wollen Sie das Haus möglichst günstig erwerben um das Grundstück nach Abriss neu zu bebauen. Es dürfte Ihrem Verhandlungsgeschick unterliegen, den Preis zu drücken. Welche Argumente den Verkäufer zu einer Preisminderung bewegen, können Sie nur selbst in den Verhandlungen herausfinden.

Das ist auch eine Frage von Angebot und Nachfrage. Wollen Sie dem Verkäufer etwa drohen, dass er rechtliche Probleme bekommt, wenn er das Haus zu einem Preis, den Sie nicht bezahlen wollen, an wen anderes verkauft? Wenn Ihnen das Haus zu teuer ist, dann kaufen Sie es eben nicht.

Grüße,

Bolanger


: Wenn ein eigentliches Abrisshaus als Wohnhaus angeboten wird es aber trotzdem in sehr schlechtem Zustand(massive Baumängel, Feuerschutzwand fehlt, Keller nass, tragende Wände sind entfernt worden, die Fläche, die als Wohnraum ausgewiesen wird hat nur knapp 2m Raumhöhe) ist, darf eine Immogesellschaft das?
: Meiner Meinung nach gilt solch eine Fläche mit solch geringer Raumhöhe doch nicht als Wohnfläche oder? Ich hatte da in Verordnungen und Baugesetz Baden Württemberg mal was gelesen.
: Wie könnte man den Preis drücken, wie könnte man auf die Immobiliengesellschaft einwirken, was könnten rechtliche Konsequenzen für diese sein? Z

: Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.




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