Wasserschaden


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Abgeschickt von Dajana am 23 Mai, 2012 um 11:17:41

Hallo

Wir haben im Dezember 2011 ein Einfamilienhaus gekauft.Bei der ersten besichtigung stellten wir im kellerbereich ein rauschen fest. Das Haus wurde von einer Erbgemeinschaft verkauft. Wir baten den Verkaufer festzustellen woher dieses rauschen kam (man hörte es im gesmten keller und im aussenbereich des Hauses) Auch stand in einem Kellerraum ca 10cm hoch das Wasser was was man nur erkennen konnte wenn man den PVC belag hochhob. Im November wurde die versicherung von der eingeschaltet. Von der Versicherung aus wurde ein Gutachter beauftragt der sich die Schadensmeldung annehmen sollte. Von der Erbgemeinschaft wurde eine Firma beauftragt die eine neue hauptwasserleitung verlegen sollte vom Absteller bis zum Haus. Nach der neuen verlegung der Wasserleitung ,traf der Gutachter der Versicherung ein. Dieser konnte keine Schadensursache feststellen ,da ja die alte Leitung stillgelegt wurde und die neue leitung schon drin war.Wir als Käufer des Hauses wurde über die schadenshöhe nie Aufgeklärt und hatten auch kein Mitspracherecht bei dem gesamten Vorgang. Der Gutachter von der Versicherung meinte nur es sei unwirtschaftlich und bewilligte das aufstellen eines Trockengeräte für den Keller. Der Notarvertrag wurde im dezember unterschrieben (Der Notar wurde aber von keiner seite in kenntniss gesetzt über den Wasserschaden) Die Verkäufer meinten sie würden sich darum kümmern und den Schaden mit der Versicherung klären und beseitigen. bis März 2012 tat sich nichts mehr. Wir setzten uns als neue Besitzer des hauses mit der Versicherung in verbindung und reichten einen kostenvoranschlag für die beseitigung des Schadens bei der versicherung ein. Die versicherung teilte uns dann mit das die neuen Wasserleitung bezahlt wurde sowie ein Abschlag für die Trockengeräte. Diese hätten im Dezember aufgestellt werden müssen. Das gezahlte geld ging an die Erbgemeinschaft. Der Fall wurde nochmalig geprüft und wurde jetzt im Mai geschlossen. Mitlerweile ist nun der Aussenputz durch die Nässe ab und die Kellerwände und Boden immernoch feucht, muffig und Schwarz. Welche Möglichkeiten haben wir nun? Die Verkäufer haben alles getan um den Schaden nicht zu beheben nun haben wir noch Folgeschäden. wer war in der Pflicht dem Notar dies mitzuteilen.wir haben bis jetzt Versucht mit den Verkäufer (Erbgemeinschaft) die sache im guten zu beheben und eine Lösung zu finden.

Danke im vorraus für evtl Hilfe



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