Re: Grundstückskaufvertrag


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Abgeschickt von jonas1964 am 23 Mai, 2012 um 14:30:09:

Antwort auf: Re: Grundstückskaufvertrag von oberh am 22 Mai, 2012 um 13:13:27:

das sehe ich aber etwas anders

1) Es ist üblich und meist rechtlich bedenkenlos, Notarverträge über eine "noch zu vermessende Teilfäche" abzuschließen. Allerdings muss diese genauestens und richtig beschrieben sein., was oft zu Ärger führt.

2) Es ist nicht üblich und auch nicht rechtlich bedenkenlos, Notarverträge mit einem Grundstückshändler abzuschließen, der selbst noch nicht Eigentümer des Grundstückes ist zumal wenn auch nebenher noch ein Gerichtsverfahren läuft.

3) Sie brauchen ein Rücktrittsrecht, wenn das Gerichtsverfahren ewig dauert oder andere Dinge passieren. Eine Kostentragungspflicht ohne Absicherung durch eine Bürgschaft kann Probleme bringen.

Da dies aller recht abenteuerlich wirkt sollte man die Verträge genauer prüfen lassen.

Es muss ein super Grundstück sein, wenn man sowas freiwillig mitmacht. :-)


: Hi!

: 1. Dies ist üblich.

: 2. dito

: 3. Dies ist Verhandlungssache.

: MfG
: Olaf





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