Re: Wasserschaden


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Mai, 2012 um 21:21:20:

Antwort auf: Re: Wasserschaden von oberh am 24 Mai, 2012 um 13:10:12:

Hallo,

also ich kenne es nur so, dass Versicherungen einen Schaden entweder auf Rechnung eines Handwerkers begleichen - dann wäre der Schaden behoben, oder es wird ein Abschlag gezahlt für die Wertminderung ohne den Schaden zu beheben. Nur aus der Tasache, dass die Vorbesitzer von der Versicherung Geld erhalten haben kann man nicht ableiten, dass diese die Versicherung betrogen haben.

Grüße,

Bolanger

: Hi!

: Auch ich bin Laie aber dies:

: Ich denke Sie hätten nur dann einen Ansatzpunkt wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen die Verkäufer die Beseitung des Schadens zugesgat haben. Wenn Sie auch das nicht können, denke ich als Laie, dass Sie schlechte Karten haben.

: denke ich gar nicht.

: Die Versicherung hat zweckgebundene Gelder an die EG überwiesen ...
: Alleine dadurch ließe sich vielleicht ein "schlüssiges Handeln" ableiten.

: Näheres würde ich mir aber bei einem Anwalt meines Vertrauens in Erfahrung bringen.
: Solche Schäden haben massive Auswirkungen auf die Bausubstanz - eine Sanierung kann ins Bodenlose teuer werden, wenn nicht zügig gehandelt wird.





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