Nebengebäude / Bestandsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von alteronkel am 25 Mai, 2012 um 12:59:58

Eine Holzhalle, die zu gleichen Teilen Herrn x und dem Nachbar gehört wurde durch Brand eines Nachbargebäudes teilweise zerstört. Die Grundstücksgrenze verläuft quer/längs (also bis zur Giebelspitze durch das Gebäude. Der Teil des Nachbargebäudes wurde stärker beschädigt als die Seite des Herrn x. Da es sich hierbei um ein Fachwerkbau handelt und die Gefache selbst gemauert und vor kurzem erst restauriert wurden, wurde ein neues Dach errichtet.

Der untere Teil des Gebäudes blieb unversehrt. Der Nachbar wollte seinerseits keinen Aufbau und hat seine Hälfte abgerissen. Stehen blieb nun nur noch die Trennwand (Bruchsteinwand), die beide Hälften trennt. Auf diese Bruchsteinwand (auf Seite des Herrn x) hat Herr x eine Wand errichten lassen, worauf das Dach dann aufgelegt wurde.

Nun droht der Nachbar mit Gericht, weil er der Auffassung ist, dass Herr x die übrig gebliebene Grenzwand abschlagen soll und diese Wand nun nicht mehr dem Nachbarn sondern Herrn x gehöre und die Wand auf dem Grundstück des Nachbarn steht und Herr x damit eine Grenzüberbauung begangen hätte. Herr x versteht die Welt nicht mehr. Wie kann eine Grenzwand, die beiden Hälften gehört, plötzlich den Besitzer wechseln?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]