Überschreitung der zulässigen Firsthöhe um 8 cm


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Abgeschickt von Ekki am 15 Februar, 2005 um 18:57:59

Unser Architekt hat, da aus statischen Gründen erforderlich, Betondecken unseres Bauvorhabens in NRW um jeweils 4cm dicker geplant. Dadurch ist die Firsthöhe nun 48,88m über NN statt wie im Bauantrag genehmigt und im Bebauungsplan vorgegeben 48,80. Auf der anderen Strassenseite ist die maximale Firsthöhe 49,90 über NN
Beim Haus wird gerade das Dach gedeckt, ein "kürzen" also schwer. Weiß jemand, was uns in so einem Fall seitens des Bauamtes passieren kann?




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