Re: §34/§35 BauGB


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Abgeschickt von Bauamt am 30 Mai, 2012 um 02:02:19:

Antwort auf: Re: §34/§35 BauGB von BauGB am 29 Mai, 2012 um 21:26:25:


Sie sollten näher Erläutern was Sie damit meinen, wenn aus "brachliegender Fläche Bauland wird".
Reden Sie hier von einer behördlichen Entscheidung ? Aufstellung eines Bebauungsplanes ? Angaben im Grundstückskaufvertrag ? Artikel in einer örtlichen Zeitung ?

PS:
Im öffentlichen Baurecht gibt es den Begriff "Bauland" nicht.

: Hallo,
: ob etwas als Innenbereich (gemäß § 34 BauGB) oder als Außenbereich (gemäß § 35 BauGB) angesehen wird, entscheidet immer die zuständige Behörde im konkreten Einzelfall. Dabei muss geprüft werden, ob es sich um einen im Zusammenhang bebauten Bereich handelt. Dafür hat die Rechtsprechung immer wieder verschiedene Maßstäbe definiert, die aber auch nur Orientierungshilfen für den Einzelfall sind.

: Eine Beteiligung findet dabei nicht statt, es sei denn, es handelt sich um entsprechende Innen- bzw. Außenbereichssatzungen.

: Gruß,

: Bauassessor

:
: : Wer weiß, wie es aussieht, wenn aus brachliegender Fläche Bauland wird, das Bauamt allerdings Flächen teilweisen nach §34 und zu einem anderen Teil zu §35 zuordnet. Gibt es die Möglichkeit der Einflussnahme, insoweit als dass man erreichen kann, dass alles nach §35 eingeordnet wird?

: : Bereits jetzt vielen Dank für jede Antwort.




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