Fahrstuhlerweiterung


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Abgeschickt von Tessieblau am 30 Mai, 2012 um 10:34:05

In einer Wohnanlage (7 Stockwerke, Bj. 1969) befindet sich ein Fahrstuhl. Eine Nutzung zum Möbeltransport, insbesondere die Erweiterung des Fahrkorbes wird von der WEG nicht gewünscht. Lediglich für KRANKENTRANSPORTE sei diese Erweiterung ausschließlich vorgesehen. Steht diese Entscheidung im Einklang mit § 35 Abs. 1 der Bauordnung?
2. Frage: Muss nicht jeder Wohneinheit für den Fall von "Gefahr im Verzuge" über einen Schlüssel für die Fahrstuhlerweiterung verfügen können? Bei uns im Haus ist nicht ersichtlich, wo dieser Schlüssel zu bekommen ist. Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Verzögerung in der Notfallrettung mit weitreichenden Konsequenzen für den Patienten eintreten?



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