Zugang zum Garten gehört noch Bauträger


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Abgeschickt von Wlimax Möller am 30 Mai, 2012 um 17:19:37

Hallo an alle

Wir sind verzweifelt, und bräuchten ein Paar Infos.

Wir kauften 2008 ein Mittelreihenhaus mit Doppelgarage, bis wir jetzt im Nachhinein mitkriegten das der Weg zu unseren Gärten nicht öffentlich sondern als eigenes Flurstück noch den Bauträger gehört.
.(Er ist aus Versehen geteert mit Regenrinnen etc. damals worden und erweckt den Anschein öffentlich zu sein deswegen wussten wir es damals nicht.)
Darf der Bauträger den Weg einfach für sich behalten, obwohl er damit rein Garnichts anfangen kann, theoretisch gehört er zur unseren Grundstücken , wir würden ihn gerne mit den 4 Besitzern dazu nehmen absperren und als gemeinsamen weg nutzen, da zu viele fremde verkehren, der Bauträger verlangt aber Geld dafür, ist so was rechtens?, und auf der Gemeinde ist er auf seinen Namen eingetragen




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