Re: Zugang zum Garten gehört noch Bauträger


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Abgeschickt von wlimax Möller am 30 Mai, 2012 um 20:35:19

Antwort auf: Re: Zugang zum Garten gehört noch Bauträger von Bauamt am 30 Mai, 2012 um 19:12:22:

Hätte es nicht so sein dürfen das wir nach dem Kauf des Hauses als Miteigentümer des Flurstückes mit gemeinsamen Wegerecht eingetragen würden? Der Bauträger hat uns bestätigt das er am Anfang selbst nicht wusste das es nur ihn gehört, bzw. ging er auch davon aus das der Weg öffentlich war! Erst nach Befragung des Bauamtes wurde uns versichert das er als alleinige Besitzer drinsteht.

PS. Ort ist Koblenz





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