Einstellplätze für Besucher


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Abgeschickt von Iris Stöwer am 30 Mai, 2012 um 23:13:46

In meiner Straße gibt es 2 große Wohnkomplexe mit jeweils ca. 80 Wohneinheiten neben Einfamilienhäuserrn.
In Nds. steht in der Bauordnung, dass jeder Wohneinheit 1 Stellplatz zur Verfügung stehen muss, aber auch 10% der EStplätze für Besucher. (§47NBO)
Nun hat jede Wohneinheit einen Stellplatz, aber auf beiden Wohnanlagen ist kein einziger Besucherparkplatz, so dass alles Besucher auf der öffentlichen Straße parken, und dort ist der Parkraum (Spielstraße) knapp.
Wir Bürger fordern die Einrichtung weiterer öffentl. Stellplätze, aber die Stadt möchte, dass wir die neuen Parkplätze bezahlen.
Ist das nicht verrückt, da die Stadt ja auf privatem Gebiet nicht für die vorgeschriebenen Besucherparkplätze gesorgt hat?



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