Re: Abwasserschacht bei Straßenerneuerung


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Abgeschickt von pjf am 31 Mai, 2012 um 19:02:42

Antwort auf: Abwasserschacht bei Straßenerneuerung von Werner am 21 Mai, 2012 um 12:51:55:

Lieber Werner,

was die Gemeinde oder der Abwasserverband darf, steht in der entsprechenden Entwässerungssatzung (EWS) des zuständigen Abwasserbetreibers. In der Regel sind Revisionsschächte (Prüfschächte) jedoch Pflicht.

Die Kosten dafür werden über Kostenerstattungsbeiträge auf den Eigentümer abgewälzt. Das ist alles legal, sofern die Maßnahmen in der EWS stehen.

Die Berufung auf Bestandsschutz wird nicht greifen, allein schon deshalb, weil alle mir bekannten EWS immer schon Prüfschächte gefordert haben.


Gruss

pjf

: Hallo Zusammen.

: Ich wohne in Bayern mit ca 20 weiteren Anliegern in einer Straße.
: Diese wurde Anfang 1950 erschlossen und dann nach und nach bebaut.
: Die meisten Anwesen sind aus der Zeit 1950 bis 1970.
: Nun soll die Straße von Grund auf erneuert werden mit
: Kanal, Wasser, Strom, neue Fahrbahn, Gehsteig, Beleuchtung usw.
: Beim Anschluss an den neuen Kanal sollen die Anlieger an der Grundstücksgrenze
: einen Revisionsschacht haben (mancher hat einen), oder neu erstellen lassen.
: Dabei werden als Argumente ein Zugang in beide Richtungen (mein Abwassersystem auf der einen Seite und öffentlicher Kanal auf der anderen Seite) sowie eine Anstehende Dichtigkeitsprüfung für meine Grundstücksentwässerung vorgebracht.
: Kann die Gemeinde von mir verlangen das ich auf meinem Grundstück und auf meine Kosten solch einen Schacht bauen muss?
: Kann ich mich auf den Bestand meiner Grundstücksentwässerung berufen die schon über 50 Jahre besteht und einfach wieder an den neuen Kanal angeschlossen werden kann?
: Ich brauche diesen Schacht nicht, da ich von meinem Grundstück alle Abwasserrohre mit Druckschlauch oder Kamera erreichen kann.

: Danke für Eure Antwort,
: Gruß
: Werner





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