Abgeschickt von pjf am 31 Mai, 2012 um 21:16:18
Antwort auf: denkmalpflegerische Erlaubnis/ Baugenehmigung Einsicht Bayern von Alexandra am 29 Mai, 2012 um 16:22:27:
Hallo Alexandra,
wenn Sie sich durch die Baugenehmigung in Ihren Rechten als Nachbar verletzt sehen: ja.
Ansonsten: nein, warum auch, wenn beispielsweise die Baugenehmigung am anderen Ende der Gemeinde erteilt wurde; hier besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.
Gruss
pjf
: Hallo,
: kann man als Bürger generell bei Sanierungen von Gebäuden unter Denkmalschutz die denkmalpflegerische Erlaubnis bzw. die an ihre Stelle tretende Baugenehmigung einsehen?
: Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
: Vielen Dank für de Antwort!
:
: Alexandra