Re: Einstellplätze für Besucher


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Abgeschickt von Bauamt am 01 Juni, 2012 um 00:32:22:

Antwort auf: Einstellplätze für Besucher von Iris Stöwer am 30 Mai, 2012 um 23:13:46:

Sie unterstellen, dass in der Wohnanlage rechtswidrige Zustände herrschen und begründen dies mit dem Verweis auf die aktuelle Landesbauordnung. Dies ist so nicht möglich, da Sie z.B. nicht angeben haben, wann die Wohnanlage genehmigt wurde und welche Bauordnungs zu diesem Zeitpunkt gültig war (Stichwort: Bestandschutz).
Selbst wenn auf diese Wohnanlage die heutige Bauordnung anzuwenden wäre, müssten Sie die Baugenehmigung kennen, da nicht auszuschließen ist, dass dort z.B. eine Abweichung von Stellplatzvorschriften erteilt wurde.

Das ganze kann aber letztlich alles dahinstehen, da es für Ihre Forderung nach mehr öffentlichen Stellplätzen hierauf gar nicht ankommt.

Es gibt kein Gesetz, welches Ihnen einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an öffentlichen Stellplätzen einräumt. Ohne Anspruch können Sie aber rechtlich nichts fordern bzw. erwzingen.

Da es sich demnach bei der Errichtung zusätzlicher Stellplätze um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt, ist es keineswegs "verrrückt", wenn die Stadt dies ablehnt.

Ihre Forderung ist also schlichtweg politischer und nicht juristischer Natur. Wenden Sie sich an die politischen Parteien in Ihrer Stadt und verschaffen Sie dort Ihrem Anliegen gehör.

PS:
Die Stellplatzvorschriften der Landesbaupordnungen sind in aller Regel nicht nachbarschützend, da Sie nicht den Zweck verfolgen, individuell bestimmbare Nachbarn zu schützen bzw. ihnen freie Parkplätze zu garantieren. Nachbarn können also die Bauaufsichtsbehörde nicht verpflichten, gegen tatsächliche Missstände vorzugehen, wenn sich die Behörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens gegen ein Einschreiten entscheidet.

: In meiner Straße gibt es 2 große Wohnkomplexe mit jeweils ca. 80 Wohneinheiten neben Einfamilienhäuserrn.
: In Nds. steht in der Bauordnung, dass jeder Wohneinheit 1 Stellplatz zur Verfügung stehen muss, aber auch 10% der EStplätze für Besucher. (§47NBO)
: Nun hat jede Wohneinheit einen Stellplatz, aber auf beiden Wohnanlagen ist kein einziger Besucherparkplatz, so dass alles Besucher auf der öffentlichen Straße parken, und dort ist der Parkraum (Spielstraße) knapp.
: Wir Bürger fordern die Einrichtung weiterer öffentl. Stellplätze, aber die Stadt möchte, dass wir die neuen Parkplätze bezahlen.
: Ist das nicht verrückt, da die Stadt ja auf privatem Gebiet nicht für die vorgeschriebenen Besucherparkplätze gesorgt hat?





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