Re: Rauchmelder nun Pflicht in Rheinland-Pfalz ?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 01 Juni, 2012 um 23:26:31:

Antwort auf: Rauchmelder nun Pflicht in Rheinland-Pfalz ? von Hano am 01 Juni, 2012 um 16:25:16:

hallo Hanno,
zur Rauchmelderpflicht in Rheinland Pfalz:
Quelle:
Rauchmelder retten Leben
www.rauchmelder-lebensretter.de
Rauchmelderpflicht in Neubauten
2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein.
Rauchmelderpflicht auch in Altbauten
Pünktlich zum diesjährigen Rauchmeldertag verabschiedete der Landtag am 27.06.2007 nun einen Gesetzesentwurf, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen aufzuheben.
Mit der Einführung der Rauchmelderpflicht auch in bestehenden Bauten wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gefahr eines Brandes in älteren Gebäuden generell höher ist.
Dem § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde der folgende Satz 3 angefügt: ‚Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.’

Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand Probleme mit der Versicherung geben. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und eventuell die Zahlung verweigern.

Verantwortlich für den nachträglichen Einbau und die Wartung des Rauchwarnmelders ist der Eigentümer. Jedes Jahr muss eine Funktionsüberprüfung stattfinden, die bei einigen Systemen auch von außerhalb der Wohnung per Funk vorgenommen werden kann. Die entstehenden Kosten können die Eigentümer über die Nebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen an den Mieter weitergeben.

Zitat aus dem Gesetz
§ 44 Absatz 8 der Landesbauordnung

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
Zitat Ende.......
Wir schreiben bei jedem Umbau und Neubau RMO's schon in der Genehmigungsplanung vor: RMO = Rauchmelder Ei Home Ei 2105 B sind gemäß VdS, BS5446-1:2000
getestet und anerkannt, Anerkennungs-Nr. VdS G 201 013.
......sie retten Leben und kosten ca. ab 10€/Stück.......
ist das zuviel Geld?





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