Re: Baurecht im Außenbereich


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Abgeschickt von pjf am 02 Juni, 2012 um 00:15:31

Antwort auf: Re: Baurecht im Außenbereich von Bolanger am 23 Mai, 2012 um 20:11:36:

Hallo,

Auch in Bayern müssen Auflagen begründet werden.
Haben Sie dies möglicherweise im Vorbescheid überlesen?

Gruss pjf

: Hallo,

: fragen Sie doch selbst nach, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderungen gestellt wurden.

: Ich würde vermuten, dass Sie auf auskunftsfreudige Bauamtsmitarbeiter stoßen, wenn Sie fragem was damit bezweckt werden soll, diese aber recht schnell unsicher werden, wenn Sie nach den rechtlichen Gründen für diese Forderung fragen. Vielleicht lenkt das Bauamt dann schon von alleine ein. Wenn das nicht klappt, dann hilft Ihnen nur jemand der die genaue Situation vor Ort beurtielen und dann auch die Chancen eines Gerichtsprozesses abschätzen kann.

: Grüße,

: Bolanger


: : Hallo, wir wollen in Bayern ein Betriebsleiterhaus im Außenbereich bauen (sind priviligierte Landwirte), Bauvoranfrage ist soweit genehmigt allerdings mit Auflagen, so möchte das Landratsamt, dass wir rote Schindeln verwenden, keinen Erker und keine Gaube, kann das Landratsamt dies überhaupt im Außenbereich vorschreiben? noch dazu sind in unserer direkten Nachbarschaft alle genannten Objekte vertreten.

: : Vielen Dank
: : Manuela





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