Re: Freiberufler oder nicht...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Juni, 2012 um 15:40:31

Antwort auf: Re: Freiberufler oder nicht... von K.P. am 01 Juni, 2012 um 09:58:01:

Für die Vorlage von Bauanträgen von Gebäuden (siehe Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich, nicht für das reine tätig werden und unabhängig ob für Dritte oder nur für sich selbst.

Die Versicherun ist nur nach Standesrecht (Kammer) vorgeschrieben. Es steht jedem frei, sich ohne Versicherungsabsicherung der Haftung auszusetzen.

: Um nach außen tätig werden zu können brauchen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Wenn Sie nicht haften wollen, dann benötigen Sie zudem eine teuere Versicheung oder eine wirksame Verzichtsabrede. Die Einnahmen mindern das Arbeitslosengeld.

: Interessant könnte höchstens die Lösung als Angestellter sein mit Zuschuss vom Arbeitsamt für die Einstellung

: : : Sehr geehrte Damen udn Herren,

: : : Folgende Situation: Ich habe vor ca. 4 Jahren mein Architektur Studium abgeschlossen und habe in verschiedene Büros als Angestellter gearbeitet. Seit ca. drei Monaten bin ich Arbeitslos gemeldet. Ein guter Freund (selber Bauunternehmer- Malerbetrieb) hat mich gebeten sein Einfamilienhaus zu planen und zu betreuen mit allem was dazu gehört: Bauantrag, Entwurf, Ausführungsplanung, Bauüberwachung, etc.
: : : Da ich bisher nie auf selbständiger oder freiberuflicher Basis gearbeitet habe, habe ich meine Bedenken diesen Auftrag anzunehmen vor allem wegen der Haftung.

: : : Nun meine Fragen:
: : : 1. Muss ich sofort Freiberufler werden und eine Versicherung abschließen wenn ich den Auftrag annehme?

: : - Selbstverständlich, das ist Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung und der Satzung der Kammer zu entnehmen.

: : : 2. Besteht die Möglichkeit in seinem Maler-betrieb als angestellter Architekt für ihn zu planen und den Bauantrag einzureichen, oder muss er dafür eine Architekturabteilung in seinem Betrieb gründen?

: : - Geht auch, wäre eine Frage der Gesellschaftsform und der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme.

: :
: : : 3. Was gibt es für eine Möglichkeit ihm zu helfen ohne viel Aufwand und Bürokratie denn ich möchte noch nicht selbständig werden. Es soll bei diesem einen Projekt vorerst bleiben.

: : - Da gibt es keine Bürokratie für Freiberufler. Es bestünde die Möglichkeit das eine Projekt als Einzelauftrag abzuwickeln. Entbindet jedoch nicht von der Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung für das Projekt abzuschließen.

:
: : : 4. An wen kann ich mich am ehesten wenden für solche Fragen, Architekten Kammer, IHK, Bauamt, Anwalt...???

: : - Architektenkammer! Dürfte wohl kostenlos bleiben. Bauamt ist völlig absurd, die IHK nicht zuständig. Kollegen wäre vielleicht auch noch eine Idee, oder?

: :
: : : Ich bedanke mich im Voraus





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