Re: DHH in zwei Bauvorgängen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 04 Juni, 2012 um 13:05:10:

Antwort auf: DHH in zwei Bauvorgängen von Schuster am 04 Juni, 2012 um 12:05:52:

Hallo,

wie kommen Sie darauf, dass in der Münchener Schotterebene das vorhandene Haus nicht unterfangen werden muss? Sowas kann Ihnen ein Statiker beantworten, aber nicht ein Forum über Baurecht.

Fordern Sie den Bauherren dazu auf, Ihnen die entsprechenden Nachweise zu den Eingriffen in die Statik Ihres Hauses und die daraus resultierenden Maßnahmen zu zeigen. Sollten Sie dem Ersteller dieses Nachweises nicht vertrauen, dann lassen Sie einen eigenen Nachweis erstellen.

Und noch praxisorientierter: Machen Sie eine Bestandsaufnahme über vorhandene und nicht vorhandene Risse, bebildert, und lassen Sie sich diesen Zustand vom Bauherren und möglichst von Dritten bestätigen. Sollte es dann doch zu Problemen kommen, haben sie deutlich bessere Karten. Und wenn Sie Bedenken haben zur Durchführung der Arbeiten, dann teilen Sie diese dem Bauherren zügig, rechtssicher und nachweislich mit. Das erhöht ebenfalls Ihre Chancen im Falle von Beschädigungen an Ihrem Eigentum.

Grüße,

Bolanger

: Eine bereits gebaute DHH wird durch die andere ergänzt, diese jedoch mit einem ca.75 cm tieferen Keller und einer "weißen Wanne". In der Münchner Schotterebene muss die bereits vorhandene DHH nicht unterfangen werden, beim Bauprozess muss ein seitliches Abrutschen verhindert werden. Sehe ich das richtig?
: Wiederum vielen Dank im Voraus!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]