Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer


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Abgeschickt von Marcus am 05 Juni, 2012 um 15:16:21

Hallo zusammen,
ich hatte in meiner Mittagspause eine interessante Diskussion zum Thema Nutzungsänderung.
Es geht darum, dass ein Kellelrraum bewohnbar gemacht werden soll. Der Kellerraum erfüllt nicht die Anforderungen der LBO BW an Aufenthaltsräume, er hat nur ein kleines Fenster (weniger als 1/10 der Raumfläche) und ist nur 2,20m hoch - das ist ja kein Problem, da es ein Kellerraum und kein Aufenthaltsraum ist.
Darf man als Eigentümer des EFH (oder auch DHH) diesen Kellerraum für sich selbst bewohnbar machen (isolieren, tapezieren, streichen, ...), um ihn z.B. als Gästezimmer (wenn mal Freunde zu Besuch sind und übernachten wollen) nutzen zu können? Oder wird aus dem Kellerraum durch diese "Umbaumaßnahme" automatisch ein "Aufenthaltsraum" und aus einer z.B. 5-Zimmer DHH eine 6-Zimmer DHH?
Es geht also nicht darum, diesen Raum zu vermieten oder das Haus irgendwann mal als 6-Zimmer DHH verkaufen zu können. Es geht lediglich darum, ob man für das "bewohnbarmachen" eines Kellerraumes die Genehmigung des Bauamtes braucht, welche dann eben an den genannten Forderungen zu Raumhöhe und Fensterfläche scheitern würde.
Wäre super wenn ich das "Streitthema" in der nächsten Mittagspause aufklären könnte.



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