Re: Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer


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Abgeschickt von Marcus am 05 Juni, 2012 um 19:45:01

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2012 um 16:26:11:

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das heißt also, dass sich der beschriebene Kellerraum baurechtlich nicht in einen Aufenthaltsraum umwandeln lässt, da er die Anforderungen dafür nicht erfüllt.

Dennoch darf man als Besitzer den Raum als Aufenthaltsraum nutzen. Der Hausbesitzer/Eigentümer darf den Raum eigenmächtig umgestalten und für sich selbst "bewohnbar" machen - isolieren, streichen, ein Sofa reinstellen und auch Gäste darin übernachten lassen. Der Raum ist nach wie vor ein Kellerraum und kein Wohnraum. Dementsprechen muss für die Arbeiten auch keine Genehmigung den Bauamtes eingeholt werden.

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden.

: Ein Raum, der die Anforderungen nach Bauordnung an Aufenthaltsräume nicht erfüllt, wird auch durch tapezieren nicht zu einem Aufenthaltsraum. Es ist jedoch nicht verboten, seinen Keller zu tapezieren.

: Eine Nutzungsänderung würde es erst, wenn die Bandbreite der genehmigten Nutzung verlassen würde. Ein Schlafzimmer in ein Kinderzimmer umzunutzen wäre keine Nutzungsänderung, einen Keller als Wohnzimmer nutzen zu wollen schon. Für eine Genehmigung der Nutzung als Wohnzimmer müsste der Raum aber wieder die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllen, sodass bei deutlich unterschrittener Raumhöhe oder unzureichender Belichtung und Belüftung ein Antrag abgelehnt werden würde.


: : Hallo zusammen,
: : ich hatte in meiner Mittagspause eine interessante Diskussion zum Thema Nutzungsänderung.
: : Es geht darum, dass ein Kellelrraum bewohnbar gemacht werden soll. Der Kellerraum erfüllt nicht die Anforderungen der LBO BW an Aufenthaltsräume, er hat nur ein kleines Fenster (weniger als 1/10 der Raumfläche) und ist nur 2,20m hoch - das ist ja kein Problem, da es ein Kellerraum und kein Aufenthaltsraum ist.
: : Darf man als Eigentümer des EFH (oder auch DHH) diesen Kellerraum für sich selbst bewohnbar machen (isolieren, tapezieren, streichen, ...), um ihn z.B. als Gästezimmer (wenn mal Freunde zu Besuch sind und übernachten wollen) nutzen zu können? Oder wird aus dem Kellerraum durch diese "Umbaumaßnahme" automatisch ein "Aufenthaltsraum" und aus einer z.B. 5-Zimmer DHH eine 6-Zimmer DHH?
: : Es geht also nicht darum, diesen Raum zu vermieten oder das Haus irgendwann mal als 6-Zimmer DHH verkaufen zu können. Es geht lediglich darum, ob man für das "bewohnbarmachen" eines Kellerraumes die Genehmigung des Bauamtes braucht, welche dann eben an den genannten Forderungen zu Raumhöhe und Fensterfläche scheitern würde.
: : Wäre super wenn ich das "Streitthema" in der nächsten Mittagspause aufklären könnte.




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