Re: Umbau eines Gebäudes im Garten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Juni, 2012 um 13:23:46

Antwort auf: Re: Umbau eines Gebäudes im Garten von Eddy am 07 Juni, 2012 um 08:56:32:

Baugenehmigungen werden nach planungsrechtlichen Voraussetzungen (BauGB, BauNVO ...) und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes) beurteilt und beschieden.

Das "o.k." der Gemeinde reicht nicht aus, sofern sie nicht genehmigende Behörde ist. Es wird eine Baugenehmigung benötigt.

: Moin, nach welchen Richtlinien wird denn darüber entschieden?
: Kann ich mit einer Zustimmung rechnen, wenn die Gemeinde ihr ok gibt?


: : Es wäre ein sehr großes Missverständis anzunehmen, nur weil irgendwo bereits ein altes Gebäude steht, könne man mit einer Baugenehmgiung für einen Neubau oder Umbau rechnen.

: :
: : : Hallo,

: : : die Möglichkeit besteht natü+rlich, wenn es Ihr Bauamt auch will. Fragen Sie dort nach. Wenn die Gemeinde es nicht will wird es schwer für Sie werden, eine Baugenehmigung ggf. einzuklagen. Für mich scheint es so, als ob die Nutzung schon vor Jahren aufgegeben wurde und damit kein Bestandsrecht mehr besteht.

: : : Der richtige Weg wäre eine Bauvoranfgrage. Diese können Sie auch ohne Architekten stellen und sie kann prinzipiell auch ein formloser Brief ggf. mit einer Handskizze sein. Oder Sie fragen vorab persönlich nach, das kostet nichts und schließen die Bauvoranfrage ggf. an.

: : : Grüße,

: : : Bolanger

: : :
: : : : Moin,
: : : : bei uns im Garten steht wohl seit ca 60 Jahren ein Haus, aber unerschlossen.
: : : : Das Gebäude gehört zu einem alten Schießstand, welcher von unserem Schützenverein genutzt wurde. Seit ca 1970 wird das Gebäude nur noch privat von uns benutzt, als Unterstand. Es hat keinen Fußboden und das Dach ist auch total marode.
: : : : Es ist ca. 200m von der Straße entfernt.
: : : : Ist es Möglich, hier einen neuen Bauplatz zu bekommen?

: : : : Der Kreis hatte wohl schon mal NEIN gesagt, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man da nicht neu bauen oder umbauen darf, schlisslich steht das schon ein gemauertes Gebäude mit Fenster, nur halt unerschlossen.





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