Re: Hühnerauslauf an Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 12 Juni, 2012 um 08:23:20:

Antwort auf: Hühnerauslauf an Grundstücksgrenze von A. Ross am 12 Juni, 2012 um 07:53:05:

Hallo,

ich teile Ihre Meinung. Wie Sie Ihr Grundstück nutzen ist erstmal Ihre Sache, solange Sie die geltenden Vorschriften einhalten. In den Nachbargesetzen der Bundesländer ist meist das Hammerschlagsrecht beschrieben, welches regelt, wann der Nachbar Ihr Grundstück betreten darf, um Arbeiten an seinem Hab und Gut durchzuführen. Googlen sie sich da mal durch, das erklärt alles.

In meinen Augen wären der einzige Einwand, den der Nachbar geltend machen könnte eine Beschädigung seiner Wand durch die Hühner. Vielleicht picken die ja die schöne Styropor-Dämmung kaputt? Hoffentlich liest der Nachbar das hier nicht und bekommt einen Denkanstoß ;-)

Grüße,

Bolanger


: Guten Morgen!

: Haben im Oktober letzten Jahres ein Haus samt Grundstück in landwirtschaftlichem Außenbezirk erworben. Unser Nachbar hat direkt an der Grundstücksgrenze seine Garage errichtet ( bereits vor "unserer" Zeit). Nun wollen wir einen Hühnerauslauf errichten (ca. 25 m²), welcher sich (natürlich ) auf unserem Grundstück befindet und durch die Seitenwand seiner Garage abgegrenzt wird. Es werden keine festen Bauteile errichtet, sondern lediglich per Maschendrahtzaun eine Abgrenzung für den Auslauf errichtet. Auch sollte erwähnt werden, dass sich lediglich 3-4 Hühner darin befinden werden ( also keine Massentierhaltung :-) ). Nun hat gestern unser Nachbar sein Veto eingelegt mit der Begründung, er können somit nicht mehr an "seine" Seitenwand der Garage gelangen für evtl. Anstricharbeiten o.ä. Meine Rechtsempfinden sagt mir, dass es ihm relativ egal sein kann, was ich auf meinem Grund und Boden errichte! Sofern ich ihm bei Bedarf die Möglichkeit gebe, seine Wand zu streichen, sollte doch hoffentlich alles rechtens sein, oder?

: Vielen Dank für Eure Antworten!

: Gruß

: A. Ross





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]