Behindertenaufzug in Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von CaSch am 12 Juni, 2012 um 09:47:45

Guten Morgen,
ich möchte ein Zweifamilienhaus barrierefrei umbauen und benötige hierzu um ins Obergeschoss zu kommen einen Senkrechtlift (eine Art Behindertenaufzug),
diesen kann ich allerdings nur vor die Aussenwand im Eingangsbereich platzieren. Das Problem ist: Das von der Aussenwand zur Grundstücksgrenze 4,24m sind und der Aufzug (inkl. Selbsttragendenschacht) ein Außenmaß von 1,37m hat, mir fehlen somit 13cm um die Absstandsfläche (gem. BauONRW) von 3m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Gibt es eine Möglichkeit eine Abstandsflächenbefreihung oder eine geringere Abstandsfläche für den B-Aufzug über eine Sondergenehmigung zu erhalten?

vielen Dank und freundliche Grüße

Carmen aus Aachen





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