Re: Hühnerauslauf an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Juni, 2012 um 08:03:45:

Antwort auf: Re: Hühnerauslauf an Grundstücksgrenze von Ross am 13 Juni, 2012 um 07:34:31:

Zäune darf man meist bis zu einer Höhe von 2 m direkt an die Grenze stellen, näheres in der Bauordnung Ihres Bundeslandes.

Eine Wiese, auf der Hühner laufen, ist keine bauliche Anlage. Sonst dürfte Ihr Nachbar ja auch nicht frei rumlaufen, ohne einen Bauantrag für den Flecken gestellt zu haben, auf den er einen Fuß setzt.

Ich würde immernoch zusehen, im Guten mit dem Nachbarn auszukommen. gerade im Außenbereich ist es wichtig, dass der Nachbar auch ein Augen auf das eigene Haus wirft.

: Hatten gestern eine Vor-Ort-Begehung mit dem Nachbarn...Er sprach davon, dass man mit einem solchen Auslauf einen Abstand von 3m zum Nachbargrundstück halten müsse. Wird bei einer Grenzbebauung ziemlich schwierig :-) Ist dem wirklich so?





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