Re: Terrasse an der Giebelseite desNachbarn


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Abgeschickt von oberh am 13 Juni, 2012 um 09:42:29

Antwort auf: Terrasse an der Giebelseite desNachbarn von Karrenbauer am 12 Juni, 2012 um 15:38:47:

Hi!

Ich beziehe mich zwar auf das BauO NW, jedoch denke ich, dass Ihre Landesbauordnung äquivalent gilt.

Es ist zulässig, innerhalb der Abstandflächen des Gebäudes Terrassen zu errichten.
Erst unter gewissen Voraussetzungen - z.B. Aufständerung wegen abschüssigem Gelände - löst solch eine Terrasse selber Abstfl. aus.
Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.

Das Bauordnungsrecht wird Ihnen wohl daher nicht dienen können.

Ihnen bleibt wohl nur der zivilrechtliche Weg - wenn überhaupt - NACH dem Versuch eines nachbarlichen Gespräches MITeinander.

LG
Olaf



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