Re: Festsetzung als nicht bebaubare Fläche


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Juni, 2012 um 21:03:18:

Antwort auf: Festsetzung als nicht bebaubare Fläche von nutzlicht03 am 13 Juni, 2012 um 20:33:16:

Hallo,

wenn der Bebauungsplan sagt, dass dort nicht gebaut werden darf, dann darf dort nicht gebaut werden.

Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wäre zu bewirken, dass die Stadt den Bebauungsplan aufhebt, nach Verfahrensfehlern bei der Aufstellung des B-Planes suchen, Vergleiche mit der Nachbarschaft zu führen. Sowas dürfte aber den Rahmen dieses Forums sprengen und ist etwas für einen Experten vor Ort.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: evtl. nicht ganz die richtige Betreffzeile, aber ich wusste nicht recht wie und was und wohin mit meiner Frage.

: Auf unserem Grundstueck (ingesamt 436 m2 klein) ist ein Teil laut Bebauungsplan als Baufenster markiert.

: Ist dadurch automatisch der Rest als nicht bebaubare Fläche ausgewiesen?
: Genau auf diesem Teil möchten wir gerne eine Garage oder zumindest einen Carport errichten. Die Gemeinde sagt nun, das duerfen wir nicht, da gemäss Bebauungsplan nicht erlaubt.

: Haben wir da eine Chance das doch zu machen?

: Danke





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