Darf man einen 2.50m breiten Weg als Zufahrt zu einer Garage benutzen?


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Abgeschickt von Koschta am 15 Juni, 2012 um 03:37:08

Hallo
Zwei Grundstueke die durch eine Baulast als ein Grundstueck gehandelt werden haben eine gemeinsame Grundstuekszufahrt. Die eine Seite ist 1.80m breit die andere 2.50m breit. Die schon existierende gemeinsame Zufahrt ist also 4.30m. Die 1.80m Seite hat zu ihrer Gunsten schon eine Baulast von der 2.50m Seite bekommen dass sie die gesamte Breite benutzen darf. Die 2.50m Seite hat keine baulast zu Ihrer gunsten. Braucht die 2.50m seite auch eine Baulast wenn sie die Zufahrt als Garagenzufahrt benutzen will. Oder reicht nur die schon vorhandene Baulast die besagt das eine gemeinsame Zufahrt existiert? Wenn die 1.80m Seite keine Baulast eintragen will darf die 2.50m Seite nur ihre 2.50m als Zufahrt benutzen? Braucht man ueberhaupt eine Baulast um den eigenenweg als Grundstuekszufahrt zu benutzen? Die Zufahrt gibt es seit 30 jahren und bis jetzt wird sie gemeinsam benutzt. Die 1.80m seite benutzt sie als Garagenzufahrt. Die 2.50m noch nicht. Aendert sich was wenn jetzt sie als Garagenzufahrt von der anderen Seite benutzt wird?
Ort Niedersachsen.

Danke



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