Re: Darf man einen 2.50m breiten Weg als Zufahrt zu einer Garage benutzen?


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Abgeschickt von Koschta am 15 Juni, 2012 um 13:13:54

Antwort auf: Re: Darf man einen 2.50m breiten Weg als Zufahrt zu einer Garage benutzen? von Bauassessor am 15 Juni, 2012 um 08:38:09:

Die beiden Gruendstucke gelten in sachen des oeffentlichen Rechtes als ein Grundstueck. Man darf an der Grenze bauen usw. Berichtigung. Der weg ist 2.82m und nicht 2.50m. Vor der garageneinfahrt ist sogar 5.50 m breit. Darf man nur den eigene weg benutzen ohne die Flaeche des Nachbarns zu befahren so das man fuer eine gemeinsame Zufahrt keine Baulast eintragung braucht? Reichen die 2.82m als zufahrt oder muss sie 3 m breit sein?

Danke




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