Re: Darf man einen 2.50m breiten Weg als Zufahrt zu einer Garage benutzen?


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Abgeschickt von koschta am 15 Juni, 2012 um 16:16:07

Antwort auf: Re: Darf man einen 2.50m breiten Weg als Zufahrt zu einer Garage benutzen? von Koschta am 15 Juni, 2012 um 13:13:54:

Baulast gem.§ 4 Abs. 1 NBauO:

Baulast zur Sicherung der zusammengehörigkeit mehrerer Buchgrundstücke als ein Baugrundstück





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