Re: sichtschutz


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Abgeschickt von Bolanger am 17 Juni, 2012 um 20:59:10:

Antwort auf: sichtschutz von schmidt am 14 Juni, 2012 um 21:06:47:

Hallo,

sehen Sie in der Bauordnung Ihres Bundeslandes nach. Dort steht drin, bis zu welcher Höhe Mauern, Zäune etc. direkt an der Grenze errichtet werden dürfen. Meist sind Höhen bis 2 m zulässig.

Der Nachbar darf natürlich nur mit Ihrer Erlaubnis an Ihrer Mauer rumbohren. es sei denn die Mauer steht auf der Grenze und ist eine gemeinsame Grenzanlage.

Grüße,

Bolanger

: unser nachbar hat auf seinem grundstück eine tenniswand gezogen um einen "sichtschutz" zu haben. nun ja, als wär das nicht schon blöd genug, nu hat er in unsere mauer gebohrt um anker zur stabilisierung rein zu schrauben. wie verhält sich das, ich habe ihn gebeten diese zu entfernen. ich denke doch mal das er das nicht darf oderß





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