§ 6 LBO BW


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Abgeschickt von Pitterle am 20 Juni, 2012 um 10:49:48

§ 6 Satz 1 Nr.2 sagt, dass zur Ermittlung der Wandhöhe der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen ist.
Die Stadt lehnt meinen Bauantrag ab, da nicht von der Straßenhöhe auszugehen sei (laut Kommentar), sondern von der mittleren Höhe des seitlichen Fußweges mit Gefälle.
Abstand zw.Garage u. Grenze ist 0,5 m, aber es sollen Formsteine oder Pallisaden gesetzt werden, um das Gelände aufschütten zu können. Dann könnten die 25 qm Wandfläche eingehalten werden.
Das Bauamt rechnet die Pallisaden ab Fußweg zur Gesamt-
höhe, weshalb die 25 qm überschritten werden.

Hat jemand hierzu einen Tip oder eine Randnummer eines
Kommentars (Sauer oder Schlotterbeck) ?

Danke Pitterle



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